Die sich im Zentrum von Antalya befindende Kanzlei wurde im Jahre 1999 durch Herrn Rechtsanwalt Seyit Konukcu gegründet.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt seit dem Gründungsdatum nach wie vor im Internationalen Recht sowie Internationalen Privatrecht, Familienrecht, Firmen- und Wirtschaftsrecht, Vollstreckungsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Strafrecht. In diesen Rechtszweigen bieten wir Rechtsberatung an, sowie juristische Dienste bei Gericht und der Verwaltung.
Unsere Kanzlei richtet sich neben türkische auch an deutsch-sprachige Mandanten, welche Herr Rechtsanwalt Seyit Konukcu aufgrund seiner Deutschkenntnisse persönlich betreut. Aufgrund der Zusammenarbeit mit staatlich vereidigten Dolmetschern ist es uns darüber hinaus aber auch möglich, unsere Dienste auf Russisch und Englisch natürlichen sowie juristischen Personen anzubieten.
Unsere Kunden und Mandanten haben die Möglichkeit, alle Informationen und Unterlagen, die mit der entsprechenden Dienstleistung anfallen (z.B. Anträge, Gerichtsurteile, Verträge, Vollmachten, Gutachten etc.), schriftlich in ihrer eigenen Sprache zu erhalten. Unsere Kanzlei arbeitet, um einen zügigen und ununterbrochenen Dienst leisten zu können, im Inland mit Kanzleien, Experten und Institutionen in Istanbul, Ankara, İzmir und anderen Städten zusammen. Im Ausland haben wir v.a. Partnerkanzleien in Deutschland, Österreich, Russland und Asebaidschan.
Unsere Mission ist es, im Rahmen der Prinzipien des Vorranges des Rechts, der Diskretion, Professionalität und Qualität, unsere Mandanten sowie das türkische Recht im In- als auch im Ausland in bester Weise zu repräsentieren und im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Rechts bei Anbahnungen von juristischen Beziehungen, aber auch im fortgeschrittenen Stadium, mit Hilfe von uns zur Verfügung stehenden Methoden zu einer Lösung zu führen.
Unsere Vision ist es, uns im Einklang mit dem Prinzip des Vorranges des Rechts hervorzuheben und uns auf diese Weise zu bewähren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Seyit Konukcu hat sich das Prinzip zu eigen gemacht, mit Blick auf die Bedürfnisse der Mandantschaft die schnellsten und zufriedenstellensten Lösungen zu erarbeiten, welche im Einklang mit der Ehre und Würde des anwaltlichen Berufsstandes stehen.
In diesem Zusammenhang hat die Anwaltschaft neben der Dienstleistungsfunktion auch die Funktion der Rechtspflege und des öffentlichen Dienstes zu wahren, sodass unsere Arbeitsmoral von der Verschwiegenheitspflicht getragen wird und jede rechtliche Angelegenheit und Streitigkeit im Einklang mit Recht und Gerechtigkeit und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes gelöst wird.
In unserer Kanzlei wird zusammen mit unseren beratenden Anwälten nach Gesprächen und Versammlungen mit natürlichen sowie juristischen Personen eine entsprechende konkrete Lösung gefunden und die erforderlichen juristischen Schritte werden eingeleitet. Sollte in dieser Phase noch eine Streitbeilegung durch gegenseitige Entschädigung möglich sein, arbeiten wir auf eine Verständigung zwischen den Parteien hin. Sollte ein Gerichtsverfahren bereits anhängig sein, legen wir unverzüglich Schritte ein, die einen möglichen Verlust zustehender Rechte verhindern.